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   BVerwG, 27.10.1999 - 9 B 386.99   

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BVerwG, 27.10.1999 - 9 B 386.99 (https://dejure.org/1999,12612)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1999 - 9 B 386.99 (https://dejure.org/1999,12612)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 9 B 386.99 (https://dejure.org/1999,12612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts - Entscheidung des Gerichts auf der Grundlage der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung - Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG (Ausländergesetz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1999 - 9 B 386.99
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung setzt u.a. die Formulierung einer grundsätzlich klärungsbedürftigen Rechtsfrage voraus, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14

    Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit

    Dementsprechend ist die Zulassungsentscheidung auch in einem Revisionsverfahren nicht zu überprüfen (vgl. § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO, § 152 Abs. 1 VwGO; BVerwG, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 S. 44, vom 27. Oktober 1999 - 9 B 386.99 - juris Rn. 6 und vom 11. Mai 2009 - 3 B 17.09 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.01.2004 - 1 B 9.04

    Anforderungen hinsichtlich der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Bei der von ihr beanstandeten Berufungszulassung handelt es sich nämlich um eine unanfechtbare Vorentscheidung des Berufungsgerichts, die nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen kann (vgl. § 557 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 152 Abs. 1, § 173 Satz 1 VwGO; dazu Beschlüsse vom 23. April 1998 BVerwG 4 B 40.98 Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 BVerwG 9 B 386.99 ).
  • BVerwG, 16.02.2004 - 1 B 106.03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Vorfluchtmotivation -

    Bei dem von der Beschwerde beanstandeten Beschluss, mit dem die Berufung des Beteiligten zugelassen worden ist, handelt es sich nämlich um eine selbst bei Unterstellung des behaupteten Mangels nicht nichtige und im Übrigen unanfechtbare Vorentscheidung des Berufungsgerichts, gegen die eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht in Betracht kommt (vgl. § 557 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 152 Abs. 1, § 173 Satz 1 VwGO; dazu Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 05.02.2004 - 1 B 10.04

    Aufzeigen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Bei der von ihr beanstandeten Berufungszulassung handelt es sich nämlich um eine unanfechtbare Vorentscheidung des Berufungsgerichts, die nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen kann (vgl. § 557 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 152 Abs. 1, § 173 Satz 1 VwGO; dazu Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 22.05.2001 - 1 B 72.01

    Begründungsumfang bei Berufungsantrag des Bundesbeauftragten für

    Mit diesem Vortrag kann die Beschwerde die Zulassung der Revision schon deshalb nicht erreichen, weil es sich bei der auf diesen Antrag hin erfolgten Zulassung der Berufung um eine revisionsgerichtlich nicht überprüfbare, unanfechtbare Vorentscheidung (§ 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO, § 124 a Abs. 2 VwGO) des Berufungsgerichts handelt (vgl. Beschluss vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 1 B 195.01

    Anerkennung als Asylberechtigte - Voraussetzungen des § 51 Abs.1, § 53 AuslG -

    Bei dem von der Beschwerde beanstandeten Beschluss vom 22. April 1999 handelt es sich nämlich um eine unanfechtbare Vorentscheidung des Berufungsgerichts, die nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen kann (vgl. § 548 ZPO i.V.m. § 152 Abs. 1, § 173 Satz 1 VwGO; dazu Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 04.12.2000 - 9 B 413.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die unanfechtbare Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts das Revisionsgericht bindet (§ 548 ZPO i.V.m. den §§ 173 und 152 Abs. 1 VwGO) und etwaige Mängel des Berufungszulassungsverfahrens deshalb grundsätzlich - und so auch hier - nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 17.11.2000 - 9 B 425.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme einer Flucht wegen

    Die Rüge der Beschwerde, das Berufungsgericht hätte schon dem Antrag auf Zulassung der Berufung nicht stattgeben dürfen, verkennt, dass die erfolgte Berufungszulassung der revisionsgerichtlichen Überprüfung entzogen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6; Beschluss vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 1 B 6.01

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die unanfechtbare Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts das Revisionsgericht bindet (§ 548 ZPO i.V.m. den §§ 173 und 152 Abs. 1 VwGO) und etwaige Mängel des Berufungszulassungsverfahrens deshalb grundsätzlich - und so auch hier - nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 18.12.2000 - 1 B 181.00

    Darlegung eines Verfahrensfehler als Zulassungsgrund der Revision -

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die unanfechtbare Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts das Revisionsgericht bindet (§ 548 ZPO i.V.m. den §§ 173 und 152 Abs. 1 VwGO) und etwaige Mängel des Berufungszulassungsverfahrens deshalb grundsätzlich - und so auch hier - nicht zu einer Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen können (vgl. etwa Beschlüsse vom 23. April 1998 - BVerwG 4 B 40.98 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 87 und vom 27. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 386.99 - ).
  • BVerwG, 06.12.1999 - 9 B 601.99
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